Vergangenen Freitagabend fand unser Photo-Talk mit Nico Arfmann zum Thema „Die Rechte Dritter bei der Fotoproduktion“ statt. Im Folgenden ein Rückblick von Saskia Schilling auf diesen tollen Vortrag. Wie im Fußball heißt es auch bei uns: nach dem Photo-Talk ist vor dem Photo-Talk. Deshalb möchten wir am Ende dieses Beitrags bereits auf die nächsten beiden Photo-Talks aufmerksam machen.

Angelehnt an eine Aufgabe des 1. Karlsruher Fotomarathons „Karlsruhe macht… Recht“, durften die Lichtwerter am Freitag den 10.04.2015 Nico Arfmann, Fachanwalt für Urheber-, Medien-, und IT-Recht in den Vereinsräumen begrüßen. Bevor Nico seinen Vortrag startete, begrüßten ihn unsere beiden Vorstände Robert Tschmelak und Thomas Adorff und berichteten kurz über die nächsten Lichtwert Aktivitäten.

Stuhl für Stuhl füllte sich das Studio, um dem recht komplizierten Thema „Die Rechte Dritter bei der Fotoproduktion“ zu lauschen und ihre Fragen zu platzieren. Vor allem die Street-Fotografen unter den zahlreichen Zuhörern folgten den Ausführungen des Anwalts. Zunächst gab dieser einen kurzen Ausblick auf seinen Vortrag und teilte ein Handout zum Mitlesen aus. Sein Kommentar dazu, „Jeder nur ein Zettel!“, könnte sich an eine Szene aus „Das Leben des Bryan“ anlegen, wobei hier bereits zu bedenken war, ob dies eine Verletzung des Urheberrechts darstellte… wir werden es im weiteren Verlauf des Vortrags weiter vertiefen.

Mit den drei Hauptthemen „Allgemeines Persönlichkeitsrecht“, „Die erlaubnisfreie Nutzung von (urheberrechtlich) geschützter Werke“ sowie „Drehgenehmigungen“ machte Arfmann einen intensiven, jedoch für Juristen kurzen Ausflug ins Reich der Paragraphen. Die Rechte Dritter – was ist denn der Dritte auf einem Foto, fragten sich einige? „Nun, das ist eine neutrale Person, welche mit der Sache nichts zu tun hat“, so beantwortete der Anwalt diese erste Frage des Publikums. Grundsätzlich sei das Fotografieren Dritter verboten, es sei denn man hole sich eine möglichst schriftliche Einwilligung ein und erkläre dieser Person, was mit dem Abbild passieren wird, wo es ausgestellt werden soll oder wo er dieses z.B. im Internet finden könne. Hieße im Klartext, jeder, der eine Person als Hauptmotiv seines Fotos ablichte, sollte einen vorgedruckten Vertrag und eine kurze Aufzeichnung seiner Absichten mit sich führen. So könne man sich in Bezug auf das „allgemeine Persönlichkeitsrecht am eigenen Abbild“ am besten absichern. Bei Kindern ist das ein wenig schwieriger, hierzu müsse man beide Erziehungsberechtigte schriftlich um Erlaubnis bitten, was, wie der ein oder andere aus dem Publikum zu bedenken gab, äußerst schwierig werden könne. Wem das zu kompliziert wird, sollte sich lieber Tieren widmen, da diese keine persönlichen Rechte an ihren Fotos besäßen und juristisch wie Gegenstände zu behandeln seien, auch wenn sie ihre eigene Facebook Seite besitzen.

Rechte an Bildnissen des eigenen Besitzes gibt es bisher nicht, allerdings können Hauseigentümer vom Hausrecht gebrauch machen und die Freiheiten der Fotografen dahingehend einschränken, dass gewerblich genutzte Aufnahmen nicht gestattet sind. So dürften beispielsweise keine Postkarten von Schlössern oder anderer berühmter Gebäuden vertrieben werden. Es sei denn der Fotografie liegt die „Panoramafreiheit“ zu Grunde… Kompliziert und knifflig.

Zwei Stunden und zahlreiche Fragen später beendete Nico Arfmann seinen Vortrag und brachte damit ein wenig Licht ins Dunkel des deutschen Paragraphen-Dschungels. Wir nehmen also mit, das deutsche Recht ist sehr komplex, aber wo kein Kläger da kein Richter, also nicht erwischen lassen!

Da wir (d.h. Lichtwert) keine Experten bei Rechtsfragen sind, möchten wir an dieser Stelle vermerken, dass wir keine Verantwortung für die Richtigkeit der oben aufgeführten Details übernehmen. Wir bitten daher Unstimmigkeiten zu verzeihen und eventuelle Fragen an einen Fachmann, z.B. Nico Arfmann zu stellen.

Herzlichen Dank an Nico Arfmann, der sich geduldig den Fragen der Fotografen stellte. Wir hoffen natürlich dass niemand einen Anwalt brauchen wird, falls doch, haben wir nun einen Spezialisten an der Hand.

Zum Abschluß die Termine der nächsten beiden Photo-Talks:

  • am Donnerstag, 23. April 2015 wird uns Stefan Hornig eigene Arbeiten aus den vergangenen 10 Jahren vorstellen, und
  • am Freitag, 8. Mai 2015 ist Street Photographer Thomas Leuthard zu Besuch (weitere Details sind hier nachzulesen)

Bis dahin, euer Lichtwert Team.